Bestätigung über das Vorliegen eines Ausnahmegrundes von der Pflicht zur Impfung gegen Covid-19
Aufgrund der vorgelegten Unterlagen kann das Vorliegen eines Ausschlussgrundes nicht bestätigt werden.
Melk, 04 Juni 2022
Epidemiologischer Dienst NÖ
Eingelangt bei mir am 10.Juni 2022
2 Jahre